WCR Blumentischläufer mit dem Wonder Curve Ruler***
                                      

Der Wonder Curve Ruler ermöglicht es dir, sanfte Kurven zu arbeiten. Das Lineal bietet viele wunderbare Möglichkeiten, diese in deinen Patchwork-Arbeiten einzusetzen.

In diesem Kurs lernst du einige Einsatzmöglichkeiten des Rulers kennen und erarbeitest dir einen Blumenblock. Mit Hilfe meiner Tipps und Tricks erlernst du das Einnähen leichter Kurven in verschiedenen Größen und beginnst mit einem wunderschönen Tischläufer.

Termin: Samstag, 18.04.2026, 10 - 17 Uhr
Kosten:

75,- € zzgl. Material

Im Preis inbegriffen ist die Nutzung einer meiner Elna-Nähmaschinen. Außerdem biete dir ich warme und kalte Getränke, sowie Gebäck an.

Hinweise zur Buchung von Kursen

Kursanmeldungen sind verbindlich und schriftlich zu erklären, sie werden  in der Reihen-

folge des Eingangs berücksichtigt. Mit der Anmeldung wird eine Anzahlung in Höhe von 20 %

der Kursgebühr,  mindestens jedoch 5,- € fällig. Die Zahlung der restlichen Kursgebühren

ist spätestens 2 Monate vor Kursbeginn auf das Konto Bernhild Schröder, IBAN DE6770 1204 0084 2098 0008,

bei der BNP Paribas / Consorsbank zu leisten. 

Die Kursgebühr berücksichtigt den Einkauf von Stoffen in meinem Geschäft, bei Verwendung überwiegend

anderweitig erworbener Stoffe erhöht sich die Teilnahmegebühr um 50 %.

Bei Kursen ist die Teilnehmerzahl auf sechs bis acht Personen begrenzt. 

Absage von Kursen

Bei ungenügender Teilnehmerzahl oder unabwendbarer Verhinderung der Kursleiter kann  ein geplanter Kurs abgesagt werden, die Kursgebühr wird in diesem Fall komplett erstattet.

Stornierung einer Anmeldung

Können Sie an einem Kurs, für den Sie sich angemeldet haben, nicht teilnehmen, ist dies schriftlich oder unter info@patchwork-uelzen.de anzuzeigen. Ihre Anzahlung wird dann als Ausfallgebühr fällig. Je nach Zeitpunkt einer Absage fallen weitere, folgende Stornierungsgebühren an:

  • Stornierung innerhalb von 6 Wochen vor Kursbeginn:   50 % der Kursgebühr
  • Stornierung innerhalb von 1 Monat vor Kursbeginn:    100 % der Kursgebühr

Können sie eine Ersatzteilnehmerin stellen oder kann jemand von einer eventuellen Warteliste nachrücken, werden Sie lediglich mit der Ausfallgebühr belastet. Nicht in Anspruch genommene Leistungen können nachträglich weder ersetzt noch eingefordert werden, das gilt auch bei Krankheit des Kursteilnehmers

(s.a. § 433 BGB).

Hinweis: Bitte die mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.