TWS Kleiner Taschenworkshop**
    

Kleine Täschchen für die unterschiedlichsten Anlässe, wer braucht sie nicht?! In diesem Kurs wollen wir unterschiedliche Täschchen nähen, mit Reißverschluss, aus Kunstleder, aus durchsichtigem Vinyl oder mit den beliebten Snap-Druckknöpfen. Die Projekte sind mit meiner Unterstützung einfach zu nähen und perfekte Geschenke für Deine Lieben oder Dich selbst. Es warten vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten!

Termin: Donnerstag, NN

 jeweils 15:00 - 19:00 Uhr  

 Kosten: 70,- € zzgl. Material (jeweils zwei Treffen)
                    

Hinweis: Bitte die mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.

AGB Kurse/Hinweise zur Buchung von Kursen

Kursanmeldungen sind verbindlich und schriftlich zu erklären, sie werden  in der Reihen-

folge des Eingangs berücksichtigt. Mit der Anmeldung wird eine Anzahlung in Höhe von 20 %

der Kursgebühr,  mindestens jedoch 5,- € fällig. Die Zahlung der restlichen Kursgebühren ist

spätestens 2 Monate vor Kursbeginn auf das Konto Bernhild Schröder, IBAN DE6770 1204 0084 2098 0008,

bei der BNP Paribas / Consorsbank zu leisten.

Bei Kursen, die im Ladengeschäft stattfinden, ist die Teilnehmerzahl auf sechs bis acht Personen begrenzt. 

Absage von Kursen

Bei ungenügender Teilnehmerzahl oder unabwendbarer Verhinderung der Kursleiter kann  ein geplanter Kurs abgesagt werden, die Kursgebühr wird in diesem Fall komplett erstattet.

Stornierung einer Anmeldung

Können Sie an einem Kurs, für den Sie sich angemeldet haben, nicht teilnehmen, ist dies schriftlich oder unter info@patchwork-uelzen.de anzuzeigen. Ihre Anzahlung wird dann als Ausfallgebühr fällig. Je nach Zeitpunkt einer Absage fallen weitere, folgende Stornierungsgebühren an:

  • Stornierung innerhalb von 6 Wochen vor Kursbeginn:   50 % der Kursgebühr
  • Stornierung innerhalb von 1 Monat vor Kursbeginn:    100 % der Kursgebühr

Können sie eine Ersatzteilnehmerin stellen oder kann jemand von einer eventuellen Warteliste nachrücken, werden Sie lediglich mit der Ausfallgebühr belastet. Nicht in Anspruch genommene Leistungen können nachträglich weder ersetzt noch eingefordert werden, das gilt auch bei Krankheit des Kursteilnehmers

(s.a. § 433 BGB).